Die evangelisch- Lutherische Pfarrkirche Gelenau wurde im Jahre 1580/81 als Saalkirche mit dreiseitig gebrochenem Ostabschluss anstelle eines mittelalterlichen Vorgängerbaus errichtet. Patronatsherr der Kirche war Joachim I. von Schönberg zu Gelenau. Er förderte und finanzierte zu einem großen Teil den Kirchenbau. Seiner Familie verdankt die Kirche eine Reihe von bedeutenden Kunstwerken im Inneren, wie u.a. das Epitaph für Joachim I. von Schönberg. Dieses entstand nahezu zeitgleich mit dem Kirchenbau. Die beiden Söhne Joachim I. von Schönberg und seine Tochter stifteten ihrem Vater, der die Vollendung des Kirchenbaus nicht mehr erlebte und seiner bereits vor ihm verstorbenen Gemahlin das Epitaph, das am 16. August des Jahres 1581 aufgestellt wurde. Der Schöpfer dieses Kunstwerks war der Bildhauer Andreas Lorentz aus Freiberg.
Das Epitaph zeigt auf einem großen reliefierten Feld über einer Inschrifttafel die knieenden Figuren des Joachim von Schönberg und seiner Gemahlin Ursula sowie ihre beiden Söhne Antonius und Joachim II. und ihre Tochter Barbara. Im Bereich des Epitaphaufsatzes findet sich eine Reliefdarstellung des Jüngsten Gerichtes.
Das Epitaph wurde aus hellem Cottaer Sandstein gefertigt. Die heute sichtbare Polychromie entstammt aus zwei jüngeren Übermalungsphasen, welche in das Jahr 1873 sowie in das Jahr 1931 datiert werden können.
Die bauzeitliche Fassung ist teilweise noch unter den jüngeren Übermalungsschichten erhalten geblieben.
Besonders im unteren Bereich des Epitaphs an der Inschrifttafel über der Sockelzone ließen sich starke Schäden verzeichnen. Hier fanden sich neben starker Hohlstellen- und Schalenbildung vor allem auch Verluste im Sandstein.
Die Schadensproblematik in diesem Bereich resultiert dabei aus Aufkonzentrierungen von Salzen als Folge kapillar aufsteigender Feuchte, die im Zusammenspiel mit den Klimafaktoren relative Luftfeuchtigkeit und Temperatur auskristallisieren, wieder in Lösung gehen (usw.) und somit von einer Lockerung des Gefüges bis zum Fassungsverlust sämtliche Zwischenstufen der Schädigung (Hohlstellen- und Schalenbildung etc.) bewirken.
In Vorbereitung auf dringend notwendige Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten, beauftragte die Kirchgemeinde ein restauratorisches Gutachten mit folgenden Schwerpunkten:
-Bestands-, Schadens- und Zustandserfassung sowie Schadursachenermittlung
-Erarbeitung eines Konservierungs- und Restaurierungskonzeptes
-Anlegen von Musterflächen zu Ermittlung geeigneter Technologien und Materialien
-Erstellung eines Leistungsverzeichnisses mit Mengenermittlung
-Kostenschätzung
-Schriftliche und fotografische Dokumentation der Untersuchungsergebnisse
In dem zu erarbeitenden Konservierungs- und Restaurierungskonzept wurde, aufgrund des fragmentarischen Erhaltungszustandes und der schwierigen Freilegbarkeit der bauzeitlichen Fassung, aber auch aufgrund der Tatsache, dass es sich bei den beiden jüngeren Überfassungen um Zeugnisse ihrer jeweiligen Zeit handelt, deren Erhalt nach den Grundsätzen der Denkmalpflege unbedingt berechtigt ist, eine Konservierung und Restaurierung aller drei Fassungen (Zustand von 1931) angestrebt.